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   BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22   

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https://dejure.org/2023,10564
BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,10564)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - 2 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,10564)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - 2 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,10564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Positive Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht für einen Behandlungserfolg i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Positive Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht für einen Behandlungserfolg i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
    Erforderlich ist insoweit, dass sich in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Verurteilten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie finden lassen, die diese Feststellung rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21, juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
    b) Diesen Maßstab hat das Landgericht verfehlt, indem es unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 27. Mai 1998 (2 StR 233/98, NStZ-RR 1999, 267) dargestellt hat, "die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf jedoch nur dann unterbleiben, wenn der Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen ist, nicht aber, wenn das Ergebnis nur ungewiss ist." Dabei hat das Landgericht übersehen, dass die zitierte Entscheidung die Vorschrift des § 64 StGB in einer nicht mehr gültigen Fassung betraf.
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in diesem vom Gesetzgeber nun stärker als bisher geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter, durch den Tatrichter als prognostisch bedeutsam für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg bewerteter Umstände in den Urteilsgründen (so bereits BGH, Beschlüsse vom 16. März 2023 - 2 StR 481/22 Rn. 4 und vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22 Rn. 11; jew. mwN [zu § 64 StGB aF]).
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 448/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Belegen einer

    Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter, durch den Tatrichter als prognostisch bedeutsam für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg bewerteter Umstände in den Urteilsgründen (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 481/22 Rn. 4; Beschluss vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22 Rn. 11; jew. mwN).
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